Allgemein

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger pflegebedürftig werden oder bereits sind, dann können Sie aus der Pflegekasse Leistungen erhalten.

Voraussetzung dafür ist jedoch die Antragsstellung bei der Pflegekasse und die  Einstufung in einen sogenannten „Pflegegrad“.

 

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss eine Krankheit oder Behinderung vorliegen, die dazu führt, dass regelmäßig und auf Dauer (voraussichtlich für mindestens sechs Monate) Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt wird. Der Umfang der Hilfe muss mindestens erheblich sein.

 

Nach Antragsstellung wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (kurz: MDK) zu Ihnen kommen und Sie oder Ihren Angehörigen begutachten und anhand der Ist-Situation eine Entscheidung treffen.

 

Leistungen der Pflegekasse

 

 

 

1. Pflegegeld für häusliche Pflege

 

 

2. Pflegesachleistungen für häusliche Pflege

  

3. Pflegehilfsmittel

  

4. Kurzzeitpflege

verringert sich der Leistungsbetrag für Verhinderungspflege entsprechend für das laufende Jahr.

5. Verhinderungspflege

     

 

6. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen gem. §  45b SGB XI

 

7. Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in Ambulant Betreute Wohngruppen